Was steckt hinter der sozialen Wohnraumförderung?
Als Wohnungsbaugenossenschaft steht das GWU Eckernförde in besonderer Weise für bezahlbares Wohnen. Dazu gehört auch, dass ein wesentlicher Teil unserer Wohnungen öffentlich gefördert ist. Welche Personen hier einziehen dürfen, darüber entscheidet unter anderem das Einkommen.
Wohnungen, die mit Fördergeldern der Investitionsbank Schleswig-Holstein bzw. des Landes gebaut werden, unterliegen einer Mietpreisbindung. Aktuell (Stand: Januar 2025) liegt die Miete für Neubauten in Eckernförde bei 6,65 € pro Quadratmeter und Monat (1. Förderweg) und bei 8.50 € pro Quadratmeter und Monat (2. Förderweg). In anderen Regionen Schleswig-Holsteins - wie beispielsweise in Kiel - weichen die Mietpreise pro Quadratmeter ab.
Einkommensgrenzen je nach Förderweg
Grundsätzlich existieren bei der Wohnraumförderung drei Förderwege. Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Wohnungsgröße, der Fördermiete und in der zulässigen Einkommensgrenze.
Zum Beispiel darf eine Person, die eine Wohnung des 1. Förderwegs mit bis zu 50 m2 beziehen möchte, ca. 1.919 € im Monat verdienen; bei zwei Personen liegt die Grenze bei 60 m2 und ca. 2.666 € (Stand Januar 2025).
Förderung auch bei mittleren Einkommen
Aufgrund hoher Marktmieten in Städten und Ballungsgebieten haben mitunter auch „Normalverdiener“ Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. In diesen Fällen greift der 2. Förderweg, der eine Überschreitung der Einkommensgrenze um 20 Prozent erlaubt. Ein Einpersonenhaushalt darf bis zu 2.300 € monatlich verdienen, zwei erwachsene Personen bis zu 3.200 €. Gleichzeitig können die Wohnungen etwas größer sein.
Haushalte können bei der jeweiligen Stadt bzw. der Gemeinde einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Dabei wird auch die maximale Wohnungsgröße festgehalten. Vor dem Einzug werden Wohnung und WBS durch das GWU abgeglichen, sodass die neuen Nutzer*innen hoffentlich bald einziehen können.
Übersicht der Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen
Diese Tabelle begründet im Ergebnis keine amtlichen Einkommensgrenzen, sondern bietet nur Orientierungswerte. Stets kommt es auf das Gesamteinkommen nach den Ermittlungsvorschriften des Abschnitts II der SHWoFG-DVO an. Infos dazu finden sie auch hier.

Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch darauf?
Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Menschen mit geringem Einkommen dauerhaft angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu sichern. Der Staat zahlt einen Mietzuschuss an Mieter*innen einer Wohnung oder eines Zimmers. Im Falle der Berechtigung besteht ein Rechtsanspruch.
Die Wohngeld-Plus-Reform
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Das bedeutet, dass nun dreimal so viele Haushalte vom Wohngeld profitieren können. Zudem wurde die Höhe des Wohngeldes für die bisherigen Bezieher*innen im Durchschnitt verdoppelt. Das heißt, das durchschnittliche Wohngeld steigt um 190 € auf insgesamt rund 370 € pro Monat. Auch bei den Heizkosten entlastet das Wohngeld jetzt.
Wer Anspruch auf Wohngeld hat
Grundsätzlich gilt: Wer über ein geringes Einkommen verfügt, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Dies gilt insbesondere für:
- Rentner*innen mit niedriger Rente
- Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigem Einkommen, Arbeitnehmer*innen im Niedriglohnbereich
- Student*innen, sofern nicht der gesamte Haushalt grundsätzlich einen Anspruch auf BAföG-Leistungen hat
- Pflegeheimbewohner*innen
Wichtig: Kinder in Haushalten, die Wohngeld beziehen, haben darüber hinaus einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Kein Anspruch auf Wohngeld besteht allerdings, wenn die Wohnkosten bereits von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden. Das ist der Fall, wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt wurden.
Wohngeld ist Ihr gutes Recht
Prüfen Sie Ihren Anspruch
Sie möchten erfahren, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben? Dann finden Sie unter folgenden Links weitere Informationen: