Zum 1. Januar 2020 ist das sogenannte „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft getreten. Doch was diese Wohngeld­reform konkret bedeutet und wer davon ­profitieren kann, wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Deshalb haben wir einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengefasst.

Wohngeldreform: höherer Zuschuss, mehr Haushalte bezugsberechtigt

Was ist Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der ange­messenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. ­Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld. Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe.

 

Nahaufnahme der Wohngeld-Antrags mit Kugelschreiber und Bargeld.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete ­wohnen und deren monatliches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in Eckernförde mit 1.500 Euro Monatsverdienst (brutto) noch ein entsprechendes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 Euro geprüft werden.

Den tatsächlich gewährten Zuschuss kann Ihnen nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde verbindlich errechnen. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort können Sie sich zudem umfassend beraten lassen. Die Gesamtheit dieser Leistungen ist ein Service, um Wohngeldberechtigte zu unterstützen und über ihre Ansprüche aufzuklären.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden. Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht: beispielsweise der des Bundes­ministeriums des Innern, für Bau und Heimat, den Sie über www.gwu-eck.de/wohngeld erreichen.

 

Ein Paar füllt gemeinsam einen Antrag aus.

Wo erhalte ich Wohngeld?

Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Informieren Sie sich darüber, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Manche der zuständigen Behörden verfügen über eine Website mit entsprechenden Antragsformularen und/oder Informationen.

  1. Eckernförde
    Amt für Ordnungs- und Sozialwesen,
    Rathausmarkt 4–6,
    24340 Eckernförde
  2. Kiel
    Amt für Wohnen und Grundsicherung,
    Abteilung Wohngeld,
    Bildungs- und Teilhabeleistungen,
    Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
    Informationen und Zuständigkeitsfinder auf: https://serviceportal.schleswig-holstein.de
  3. Kronshagen
    Gemeinde Kronshagen,
    Kopperpahler Allee 5,
    24119 Kronshagen
  4. Gettorf
    Amt Dänischer Wohld,
    Karl-Kolbe-Platz 1,
    24214 Gettorf
  5. Schleswig
    Sozialzentrum Schleswig-Stadt,
    Flensburger Str. 134,
    24837 Schleswig

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums. Ist dieser abgelaufen, müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

Wesentliche Änderungen zum Wohngeld ab 2020

Mit der Änderung beim Wohngeld sind erstmals seit 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden. Außerdem werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein und etwa 180.000 Haushalte in Deutschland werden zum ersten Mal oder erneut einen Wohngeldanspruch haben.

Die Wohngeldreform enthält folgende ­wesentliche Änderungen:

  • Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die aktuelle ­ Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
  • Die Parameter der Wohngeldformel werden ange- passt, um die Zahl der Wohn­geldempfängerinnen und -em­pfänger zu erhöhen und so die Reichweite des Wohngeldes zu steigern.

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen zum Thema Wohngeld? Wir sind gerne für Sie da: Sie erreichen uns telefonisch oder digital!