GWU und die Gemeinnützigkeit

Die Stadt Eckernförde steht wie viele deutsche Kommunen vor vielfältigen wohnungspolitischen Herausforderungen. Neben demografischen Veränderungen, insbesondere der Alterung der Gesellschaft, wirken sich auch die gesellschaftlichen Umbrüche auf die Nachfrage aus und führen zu neuen Anforderungen an den Wohnungsmarkt. Mit dem eindeutigen Ergebnis, dass in Zukunft der Bedarf an bezahlbarem und zielgruppengerechtem Wohnraum weiter steigt. Diesem Bedarf wird das GWU auch in den kommenden Jahrzehnten gerecht werden. Dass wir das können, beweisen wir seit Bestehen unseres Unternehmens.

 

Seit ­100 ­Jahren schafft und ­bietet das GWU ­bezahlbaren und ­bedarfsgerechten Wohnraum für Menschen in Eckernförde und der Region – unabhängig von ihrem Einkommen

Diesen unternehmerischen Ansatz haben wir, entgegen anders­lautender Berichterstattung, in den vergangenen Jahren nicht verändert. Allein die Gemeinnützigkeit wurde bereits Anfang der 1990er-Jahre auf Basis gesetzlicher Veränderungen aufgehoben. An deren Stelle sind genossenschaftliche Grundsätze gerückt, die auch betriebswirtschaftliche Ergeb­nisse zum Wohle der Mitglieder nicht außer Acht lassen. Die Umfirmierung zum Genossenschaftlichen Wohnungsunter­nehmen Eckernförde eG im Jahr 2016 hatte keine Auswirkungen auf die geschäftlichen Aktivitäten des Unternehmens.

GWU und der Drittel-Mix

Der in den Medien vorgeschlagene Anteil von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnraum im Bereich des Neubaus wird vom GWU bereits seit Jahren praktiziert. Dieser Ansatz gilt auch für die Neubauten im Noorblick. In den vergangenen zehn Jahren hat das GWU insgesamt 799 neue Wohnungen gebaut bzw. erworben, von denen aktuell 529 über den 1. bzw. 2. Förderweg vergeben werden.

Von den 799 Wohneinheiten befinden sich 247 in Eckernförde und hier 82 Wohnungen, also rund ein Drittel, in der Vermietung über den 1. Förderweg. Die Mieten in diesem Segment liegen bei 5,60 Euro/m2 und sind daher von beträchtlicher Relevanz bei der Bewältigung des Knappheitsproblems bei bezahlbarem Wohnraum.

Über das geforderte Drittel hinaus geht das Engagement des GWU beispielsweise bei dem nun im Güstrower Weg fertiggestellten Bauprojekt in Kronshagen (siehe auch Seite 17). Hier konnte durch die enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde ein zu 100 Prozent geförderter Wohnraum entstehen. Dies war nur möglich, weil die Gemeinde in diesem Fall das Bauland kostengünstig zur Verfügung gestellt hat.

Dass ansonsten oftmals ein sogenannter Drittel-Mix notwen­­dig ist, um ein Projekt zu finanzieren, ist den mittlerweile sehr hohen Investitionskosten im Zuge eines Neu­baus geschuldet. Gesetzliche Vorgaben für die Erstellung von Wohngebäuden, teures Bauland oder auch die stetig steigende Grunderwerbssteuer gehören hier zu den Kostentreibern.

Ziel des GWU ist es, allen Widrigkeiten zum Trotz das Angebot barrierearmer Wohnungen in Eckernförde durch Neubaumaßnahmen und die Modernisierung bestehender Objekte in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen.

Im Rahmen neuer Bauprojekte setzen wir daher auch in Zukunft auf den Drittel-Mix aus sozial gefördertem sowie frei finanziertem Wohnraum. Auf diese Weise schaffen wir Wohnungen für alle Einkommensgruppen und entwickeln zugleich ein sozial stabiles sowie sicheres Wohnumfeld.

Grundvoraussetzungen hierfür sind allerdings entsprechendes Bauland sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren für Sanie­rung und ggf. Abriss bestehender Gebäude. Ansonsten wird es schwierig, das bisherige Niveau unserer Neubauaktivitäten zu halten, geschweige denn zu intensivieren.

Mutter, Großmutter und Kind sitzen und leben glücklich beisammen.

Vergaberichtlinien beim GWU

Die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum ist nicht nur in Eckernförde sehr hoch. Jede der mit Fördergeldern geschaffenen Neubauwohnungen könnte das GWU mehrfach vergeben. Dass kurzfristig nicht alle Interessenten und somit auch langjährige Mitglieder mit dem entsprechenden Wohnraum versorgt werden können, ist uns bewusst und führt auch zu nachvollziehbarer Unzufriedenheit. Dieser Entwicklung können wir jedoch nur über bedarfsgerechte Neubauten entgegenwirken.

Die Anpassung der Vergaberichtlinien für den vorhandenen und hier insbesondere für den sozial geförderten Wohnraum beim GWU erfolgte bereits 2011 und unterliegt damit nicht etwa einer erst kürzlich getroffenen Entscheidung. Sie war rechtlich notwendig und basiert auf gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung und orientiert sich darüber hinaus an den Vergaberichtlinien zum Erhalt von Krediten und Fördermitteln im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.

So sollen beispielsweise auch Haushalte mit Kindern, ­Personen in Notlagen oder Menschen mit Behinderung die Chance auf eine geförderte und zugleich barrierearme Wohnung haben; dies wäre bei einer alleinigen Vergabe über die Dauer der Mitgliedschaft nicht zu realisieren.

Ein wichtiges Kriterium für die Vergabe von Sozialwohnungen ist und bleibt jedoch der aktuelle Wohnsitz. Der in Eckernförde bestehende geförderte Wohnraum soll weiterhin bevorzugt an Personen vergeben werden, die bereits in Eckernförde gemeldet sind. Dieser Grundsatz wird auch in Zukunft Bestand haben.

Eine Grafik zum Thema bedarfsgerecht bauen des GWU.

Selbst wenn geförderter Wohnraum knapp ist: Wussten Sie, dass auch Haushalte mit mittleren Einkommen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben? Prüfen Sie ­Ihren Förderanspruch, ein Blick auf die ­Zahlen lohnt sich!